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Der DRV stellt sich vor

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DRV-Vorstand und Beirat (v.l.n.r.): Markus Nipkow, Philip Hunke, Helmut Brücher, Ubbo Mammen, Johannes Schwarz, Martin Flade, Verena Auernhammer, Franz Bairlein, Andreas von Lindeiner und Volker Salewski

Vorstand des Deutschen Rat für Vogelschutz

Seit dem 26. März 2023 amtiert der Vorstand des DRV in folgender Besetzung:

Präsidentin: Verena Auernhammer (LBV)


Vizepräsidenten: Dr. Philip Hunke (NABU), Dr. Markus Nipkow (LAG-Vogelschutzwarten)


Schatzmeister: Johannes Schwarz (DDA)


Schriftleiter: Ubbo Mammen (Greifvogel- und Eulen-monitoring)


Beirat: Prof. Dr. Franz Bairlein , Helmut Brücher, Dr. Martin Flade, Dr. Andreas v. Lindeiner (LBV), Dr. Volker Salewski (DO-G)  

Ziel und satzungsgemäß festgeschriebener Zweck des DRV ist der Schutz der Vogelwelt und ihrer Lebensräume auf wissenschaftlicher Grundlage sowie das Eintreten für den Tierschutz einschließlich der praktischen Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf diesem Gebiet. Die wesentlichen Aufgaben des DRV sind daher

  • die Entwicklung von Konzepten und Strategien und die Koordination bedeutender nationaler Projekte zur Förderung des nachhaltigen Schutzes ährdeter Vogelarten und Lebensräume

  • die Förderung der Grundlagenforschung für den Vogelschutz und deren Umsetzung in Artenschutz- und Gebietsschutzmaßnahmen

  • die Organisation, Durchführung und Förderung von Fachtagungen zu fachrelevanten Themen

  • die Aufstellung, Fortschreibung und Herausgabe der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands (als Mitglied des Rote-Liste-Gremiums)

  • die Organisation und Herausgabe des Berichts zur Lage der Vögel in Deutschland (in Zusammenarbeit mit NABU und DDA) und weiterer Veröffentlichungen

  • die Verleihung des Titels 'Europareservat' für besonders schutzwürdige und störungsarme Lebensräume nationaler und internationaler Bedeutung

  • intensive Zusammenarbeit und Auseinandersetzung mit Organisationen und Einrichtungen, die gleiche und ähnliche Zwecke verfolgen



Der Dachverband DRV setzt sich derzeit aus 18 Mitgliedsverbänden und Institutionen zusammen. Die Struktur des DRV ermöglicht das Zusammenwirken und den intensiven Erfahrungsaustausch von Vertretern staatlicher Vogelschutzbehörden mit denen wissenschaftlicher Institutionen und privater Naturschutzverbände. Das Vereinsorgan ist die Zeitschrift 'Berichte zum Vogelschutz', die zusammen mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) herausgegeben wird.
Als anerkannter Verband nach §29 des Bundesnaturschutzgesetzes (in der Fassung bis zum 3. April 2002) bzw. aktuell nach §3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes dient der DRV ausschließlich gemeinnützigen Zwecken.



Satzung des DRV

Der DRV kann Projekte, die dem Vogelschutz in Wissenschaft oder Praxis dienen, finanziell unterstützen. Die Einzelheiten finden Sie in der Förderrichtlinie des DRV.

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