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Die EU-Renaturierungs-Verordnung

9. Juli 2025

Europaweit sollen geschädigte Ökosysteme renaturiert werden – zum Schutz der Artenvielfalt genauso wie zur Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Die Ziele der Verordnung sind dabei in weiten Teilen nicht neu – trotzdem ist der Widerstand nach wie vor groß.

Die EU-Renaturierungsverordnung (oder auch: Wiederherstellungsverordnung, WVO) ist ein weltweit einmaliges Gesetz zur Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen, ein Meilenstein und vermutlich die größte Errungenschaft der kommenden Jahre im europäischen Naturschutz. Im August 2024 trat die Verordnung in Kraft – trotz teils massiver und von falschen Behauptungen gespickter Widerstände.


So sperrig der Name, so wichtig ist der Inhalt der Verordnung. Ihr übergeordnetes Ziel ist es, bis 2050 Wiederherstellungsmaßnahmen in allen Ökosystemen durchzuführen, die sich in einem schlechten Zustand befinden. Dabei werden weniger konkrete Maßnahmen definiert als vielmehr Ziele in verschiedenen Teilbereichen, wie dem Schutz von Gewässern, Wäldern, Mooren, Agrarökosystemen oder Stadtnatur. Der Schutz landwirtschaftlicher Ökosysteme (Artikel 11) soll unter anderem durch Verbesserungen beim Feldvogelindex erreicht werden, dessen Wert von 100 (Stand 2025) auf 130 im Jahr 2050 steigen muss. Die Arten des Index sind bekannt aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie (vor deren Überarbeitung! vgl. Vögel in Deutschland, 2014), der Zielwert wurde jedoch bedauerlicherweise nochmals geschwächt und der Zeitpunkt zur Zielerreichung nach hinten verschoben. Auch beim Waldvogelindex ist die maßgebliche Artenliste bereits bekannt aus der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bzw. dem dazugehörigen Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“. Hier soll bis 2050 ein „zufriedenstellendes Niveau“ erreicht werden, das allerdings noch von den Nationalstaaten definiert werden muss.


Die WVO ist aus Naturschutzsicht sicher nicht perfekt und wurde teils empfindlich abgeschwächt. Auch die Kritik an fehlenden oder unklaren Vorgaben sowie die Forderung nach einem Finanzierungsinstrument auf europäischer Ebene sind gerechtfertigt. Dennoch ist die Verordnung wohl das Beste, was angesichts einer sehr schwierigen, politischen Lage und massiver Widerstände zu bekommen war und sie hat das Potential, spürbare Verbesserungen für die europäische Natur und Artenvielfalt zu erwirken. Dafür ist eine ressortübergreifende Zusammenarbeit von Behörden, Verbänden und Zivilgesellschaft notwendig. Die WVO muss endlich als das gesehen werden, was sie ist: DIE Chance, Europas Artenvielfalt und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Kernflächen für die Umsetzung der WVO liegen im Natura 2000-Schutzgebietsnetz. Insbesondere für FFH-relevante Lebensraumtypen müssen bis 2050 auf 90 % der Fläche Maßnahmen ergriffen werden, um diese in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen. Das muss zügig in Angriff genommen werden.


Wer sich intensiver mit dem Thema befassen möchte:




https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/naturschutz/europa/33254.html




Ein zentraler Bestandteil des Grünen Deals ist die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) (Bild: https://environment.ec.europa.eu/)

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