16. Dez. 2025
Der NABU Brandenburg klagte erfolgreich gegen den Anbau von Folienspargel im Vogelschutzgebiet „Obere Havelniederung“. Das Urteil wird als Präzedenzfall für die Landnutzung in allen europäischen Vogelschutzgebieten möglicherweise erhebliche Auswirkungen entfalten.
Im seit 2021 laufende Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht Potsdam kritisiert, dass keine für den Anbau notwendigen Verträglichkeitsprüfungen angeordnet wurden. Bereits vor Aufnahme des Anbaus hätte dieser auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des Vogelschutzgebiets geprüft werden müssen. Ein 2019 vorgelegtes Gutachten bestätigte, dass sich in dem betroffenen Gebiet seit Beginn des Spargelanbaus die Bruterfolge und Bestandszahlen von geschützten Vogelarten wie Wachtel, Kiebitz und Ortolan oder auch Rotmilan erheblich verschlechtert haben und min. 20 Arten (darunter Sperbergrasmücke, Braunkehlchen, Feldschwirl) während des Folienanbaus nicht mehr als Brutvögel nachweisbar waren. Das Gericht ordnete eine Untersagungsverfügung an. Weitere Informationen: NABU Brandenburg Vortrag über das Gutachten
