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Ist die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung auf einem guten Weg?

20. Jan. 2026

Eine im Dezember 2025 veröffentlichte Bewertung, an der BirdLife International mitgewirkt hat, zeigt: Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben bereits damit begonnen, die EU Wiederherstellungsverordnung (EU-WVO) umzusetzen. Damit wurde ein entscheidender erster Schritt zur Wiederherstellung der geschädigten Ökosysteme Europas getan. Hier fassen wir zusammen, wie Deutschland in der Analyse abgeschnitten hat.

Der von der #RestoreNature-Koalition veröffentlichte Bericht enthält eine Bewertung der Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer Nationalen Renaturierungspläne. Die Bewertung basiert auf den vier Kriterienbereichen Wissenschaftliche Grundlagen, Ambition, Inklusivität und Befähigung zur Maßnahmenumsetzung. Pünktlich zur Halbzeit zwischen dem Inkrafttreten der EU-Wiederherstellungsverordnung und der Frist für die Vorlage der Entwürfe der Nationalen Renaturierungspläne zeigt sich, welche Fortschritte bei der Implementierung der EU-WVO gemacht werden.


Mit seinen bisherigen Anstrengungen hat Deutschland dem Bericht zufolge im Vergleich zu anderen EU-Ländern in allen vier Kriterienbereichen positiv abgeschnitten. Im Bereich der wissenschaftlichen Grundlage wird daran gearbeitet, Wissenslücken zu schließen. Nachbesserungsbedarf gibt es im Bereich der Nutzung wissenschaftlicher Methoden zur Bewertung des Zustands von Ökosystemen und beim Ausbau der Wissensbasis. Vor allem kritisiert der Bericht, dass es in Deutschland trotz vorhandener wissenschaftlicher Daten scheinbar keinen wissenschaftlichen Ansatz gibt, mit dem quantitative Ziele festgelegt werden, um den Rückgang von Insekten, Feldvögeln und die Verschlechterung der Meereslebensräume umzukehren. Kritisch zu sehen ist beispielsweise die Auswahl der sogenannten Pledges-Arten anhand der FFH-Artenliste. Dort wurden unter anderem in Bayern vor allem (Vogel-)arten genommen, die bereits im Fokus von Maßnahmen stehen oder eine positive Entwicklung zeigen („Low Hanging Fruits“).


Der Kriterienbereich „Ambition“ bewertet die strategische Zielsetzung und den Umfang der nationalen Pläne. Laut Studie sind hier der Zeitrahmen und die Koordinierung in Deutschland noch ausbaufähig.

Bei der Einbindung von Stakeholdern in den Prozess der Entwicklung eines nationalen Renaturierungsplans liegt Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern vorn.


Der letzte Kriterienbereich bewertet das Engagement der Behörden der Mitgliedstaaten für die Förderung groß angelegter Naturwiederherstellungsmaßnahmen. Gewertet werden proaktives Management der Erwartungen der Öffentlichkeit und wichtiger Interessengruppen hinsichtlich der erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen, die Einbindung der zuständigen Behörden auf verschiedenen Ebenen, die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die Ausarbeitung der Renaturierungspläne und die Freisetzung von Haushaltsmitteln für die Finanzierung der Umsetzung der erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen zur Erreichung der für 2030 gesetzten Ziele. Hier muss Deutschland dem Bericht zufolge noch an der Zusammenarbeit und Akzeptanz zwischen nationaler und regionaler Ebene arbeiten, vor allem im Hinblick auf die Beteiligung unterer Ebenen und die Transparenz des Prozesses. In allen Mitgliedsstaaten mangelt es außerdem an Informationen für die Öffentlichkeit, in denen über die Maßnahmen der Pläne, deren Notwendigkeit und Vorteile und die faire Umsetzung ausreichend informiert wird.


Zusammenfassend sind die im Bericht dargestellten Zwischenergebnisse ein Aufruf zum Handeln. Die Ausarbeitung nationaler Renaturierungspläne ist eine historische Chance, die Verschlechterung der Ökosysteme in großem Maßstab umzukehren. Ihr Potenzial kann aber nur durch sofortige, konzertierte Anstrengungen zur Verbesserung der Ausarbeitung der Pläne und zur Gewinnung breiter Unterstützung ausgeschöpft werden.

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