3. Nov. 2025
An der Mitgliedsversammlung gab es spannende Vorträge und Diskussionen. Vorgestellt wurden aktuelle Erkenntnisse aus den Arbeitsgruppen Prädationsmanagement und PV-Freiflächenanlagen. Außerdem gab es wichtige Einblicke in verschiedene politische Vogelschutzthemen und einen Gastvortrag über die Standardisierung des Störungsverbots im Zuge des Windkraftausbaus.
Nach einem Rückblick über das Jahr des DRV ging es um folgende Themen: Prädationsmanagement bei Wiesenvögeln Das LfU hat ein Gutachten zur Handhabung des Prädationsmanagements vergeben. Der daraus entwickelte Leitfaden basiert auf einer umfassenden Literaturrecherche und Experteninterviews. Das erarbeitete Konzept sieht Lebensraumoptimierungen als Grundlage umfassenderer Maßnahmenpläne vor. Diskutiert wurden Zielkonflikte, die Wirksamkeit jagdlicher Methoden und die Gefahr von Räuberkaskaden.
PV-Freiflächenanlagen und Feldvogelschutz
Das Kompetenzzentrum für Naturschutz und Energiewende (KNE) stellte den aktuellen Sachstand vor. Erkenntnisse zu möglichen Auswirkungen auf Offenlandarten sowie Vorher-Nachher-Studien fehlen. Weiter wurde die Frage nach prädatorensicheren Zäunungen erörtert , die der DRV befürwortet. Es wurde festgestellt, dass PV-Anlagen die Artenvielfalt nur am Randbereich erhöhen und typische Offenlandarten nicht fördern. Politische Vogelschutzthemen
Das Vertragsverletzungsverfahren zur EU-Vogelschutzrichtlinie konzentriert sich derzeit stark auf wenige Beispielarten. Diese Auswahl ist jedoch aus Sicht vieler Teilnehmenden weitgehend willkürlich.
Anträge zu nationalen Artenhilfsprogrammen sind weiterhin ausdrücklich gewünscht. Projekte sollen vorrangig für Arten beantragt werden, die tatsächlich betroffen sind.
Der DRV soll im Frühjahr 2026 die Rohversion des EU-Naturwiederherstellungsplans kommentieren. Dabei ist besonders auf Feldvögel mit negativem Index einzugehen.
Ausbau der Windkraft – Standardisierung des Störungsverbots
Es wurde ein Konzept zur Vereinheitlichung des Störungsverbots für Vögel bei Windkraftanlagen vorgestellt. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und gleichzeitig die Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht nur im Hinblick auf kollisionsgefährdete Arten zu berücksichtigen. Definition und Grundlagen des Störungsverbots wurden erörtert, sowie die Bewertungskriterien und Datenbasis. Vorgestellt wurden Projekte, die als Grundlage dienen können. Das Ziel ist eine Vereinfachung und Standardisierung, um Genehmigungsverfahren zu entlasten. Das Konzept ist fachlich, eine gesetzliche Umsetzung wird noch lange dauern.
