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116. Mitgliederversammlung des DRV

30. März 2026

Am 22. März fand die Frühjahrsversammlung des Deutschen Rats für Vogelschutz statt. Im Altmühltal-Informationszentrum in Muhr am See diskutierten die Mitglieder über aktuelle Themen des Vogelschutzes.

Nach einem Rückblick auf den Workshop und Berichten der Präsidentin und des Schatzmeisters wurden unter anderem folgende Themen mit einem Fachbeitrag zur Diskussion gestellt:


Nach dem Vogelschutzbericht ist vor dem Vogelschutzbericht - Was die Ergebnisse jetzt für Schutzmaßnahmen, Monitoring und Naturschutzpolitik bedeuten

Die Monitoringprogramme des DDA bilden die zentrale Grundlage für den Vogelschutzbericht und wurden zuletzt um ein spezielles Monitoring für Vogelschutzgebiete ergänzt. Die Daten werden vielfältig genutzt, etwa für „Vögel in Deutschland“, Rote Listen und wissenschaftliche Publikationen, stehen aber auch öffentlich zur Verfügung. Gleichzeitig bestehen weiterhin erhebliche Datenlücken, weshalb eine Verbesserung der Datenqualität sowie ein verstärktes Effekt-Monitoring zur Bewertung von Schutzmaßnahmen dringend erforderlich sind.


EU-Vogelschutzgebiete für Baumpieper, Bluthänfling und Co.? Eine Diskussion ausgelöst durch das Vertragsverletzungsverfahrens (VVV INFR(2019)2145) gegen Deutschland

Der Europäische Gerichtshof bemängelt, dass Deutschland kein ausreichend kohärentes Netz an EU-Vogelschutzgebieten geschaffen hat, insbesondere für regelmäßig vorkommende Zugvogelarten. Am Beispiel Niedersachsens wird gezeigt, wie anhand fachlicher Kriterien wie Bestandsentwicklung, Verantwortung des Landes und Signifikanz des Vorkommens entschieden wurde, welche Arten in die Standarddatenbögen aufgenommen werden. In der Diskussion wurde betont, dass sowohl die praktische Umsetzbarkeit des Urteils als auch alternative fachlich überzeugende Lösungsansätze gegenüber der EU-Kommission geprüft werden sollten.


Chancen und Herausforderungen für den Vogelschutz im Rahmen von IZG, Naturvorrangflächen und Wiederherstellungsverordnung

Das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG) wird kritisch bewertet, da es unter dem Vorwand des überragenden öffentlichen Interesses zentrale Umweltprüfungen schwächen und das Verursacherprinzip faktisch aushebeln könnte. Als bislang lediglich konzeptionelles Gegengewicht ist ein Naturflächenbedarfsgesetz vorgesehen, das jedoch noch nicht konkret ausgestaltet ist. Hoffnung bietet die EU-Wiederherstellungsverordnung, die eine Trendumkehr beim Zustand der Natur bis 2030 anstrebt, jedoch wird der aktuelle Entwurf des Wiederherstellungsplans als inhaltlich schwach kritisiert. Der DRV erachtet ein aktives Einbringen von Wissenschaft und Zivilgesellschaft als notwendig, um Natur- und Artenschutz wirksam zu stärken.



Die Mitglieder des DRV diskutieren über verschiedene Vogelschutzthemen. Foto: F. Steinert

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