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Vogelarten mit Managementbedarf

30. Nov. 2025

Obwohl alle einheimischen Vogelarten durch die VSchRL unter Schutz stehen, fallen gleichwohl einige von ihnen auch unter das Jagdrecht . Immer wieder kommt es bei manchen Arten auch zu Diskussionen über den Schutzstatus, da diese beispielsweise Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen oder in der Fischerei verursachen oder als störend empfunden werden. Die vorliegende Zusammenstellung behandelt einige dieser Arten und deren Umgang in den einzelnen Bundesländern.

Kormoran:

Der Kormoran ist als europäische Vogelart nach §7 Abs.2 Nr.13b BNatSchG besonders geschützt. Allerdings haben 11 von 16 Bundesländern eine eigene Kormoranverordnungen erlassen, die die Bejagung unter bestimmten Auflagen erlauben. Die Verordnungen sehen oft eine befristete Jagd (z. B. im Winterhalbjahr) vor, die meist außerhalb von Schutzgebieten und Siedlungsbereichen stattfindet. Neben der zeitlichen und räumlichen Einschränkung besteht zumeist ein Verbot von bleihaltiger Munition. Für die Länder Hamburg, Bremen, Berlin und das Saarland gibt es keine eigenen Kormoranverordnungen oder -erlässe. 2024 forderte die CDU/CSU ein bundesweites Management von Kormoranen, insbesondere in grenznahen Gebieten (Bodensee, Flensburger Förde), um Schutz und Artenvielfalt von Fischereibeständen zu gewährleisten. Dieser Antrag wurde vom Bundestag abgelehnt.

In Baden-Württemberg wurde 2022 eine Vorstudie für ein mögliches Kormoranmanagement am Bodensee erarbeitet und veröffentlicht. Im Rahmen eines Interreg-Projekts soll nun ein Maßnahmenkatalog zu Fischartenschutz und Kormoranmanagement sowie eine Machbarkeitsstudie zu Managementmaßnahmen zur Reduktion des Bruterfolgs des Kormorans mittels Drohnentechnologie erarbeitet werden. Ein EU-Forschungsprojekt befasst sich seit 2024 ebenfalls mit dem Kormoranmanagement im Zusammenhang mit dem Schutz von bedrohten Süßwasserfischen.


Gänsesäger:

Der Gänsesäger unterliegt in Deutschland dem Bundesjagdgesetz, wird aber ganzjährig von der Jagd verschont. In einigen Regionen Südbayerns findet ein wissenschaftlich begleitetes Forschungsprojekt statt, das Abschüsse im Rahmen von Vergrämungsmaßnahmen zur Rettung bedrohter Fließgewässer-Fischarten erlaubt. Dieses Projekt ist allerdings sehr umstritten.


Graugans:

Die Jagd auf Graugänse ist in Deutschland erlaubt, unterliegt aber unterschiedlichen Jagdzeiten, die je nach Bundesland variieren. In einigen Bundesländern wie Berlin und Thüringen sind Graugänse ganzjährig geschont.


Nilgans (invasive Neozoe):

Die Nilgans wurde wegen ihrer möglichen Schädlichkeit und ihrer Verdrängung anderer Wasservogelarten auf die Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) gesetzt. Deutschland ist dadurch verpflichtet, einen Managementplan zum Umgang mit der Nilgans zu erstellen. Zuständig für die Erstellung sind die Bundesländer, die sich dafür entschieden haben, diesen Prozess gemeinsam durchzuführen. Zurzeit ist die Jagd auf Nilgänse in allen Bundesländern außer Berlin und Hamburg erlaubt. In Bayern wird derzeit das Jagdrecht novelliert und die Nilgans künftig ganzjährig zur Bejagung frei gegeben.


Saatkrähe:

Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §44 Abs. 1) ist es verboten, Saatkrähen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nist- und Brutstätten zu beschädigen oder zu zerstören. Die Saatkrähe ist nicht jagdbar und naturschutzrechtlich besonders geschützt. Allerdings kann eine Ausnahme „aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialen oder wirtschaftlichen Art“ nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG erteilt werden. Dabei handelt es sich in der Praxis im Falle besonders hoher Belastungen in der Regel um Vergrämungen oder Entfernung von Nestern. In Bayern startete im Jahr 2020 ein vom bayerischen Landesamt für Umwelt gefördertes Modellprojekt zum Management von Saatkrähen.


Siehe auch News zum Thema Saatkrähe


Jagdbare Rabenvögel (Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher):

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen zur Jagd auf Rabenvögel. Meist schließen diese eine zeitliche Beschränkung der Jagd außerhalb der Brutzeit ein und erstrecken sich nicht auf alle oben aufgeführten Arten. Die genauen Regelungen sind in den Jagdgesetzen bzw. -verordnungen festgeschrieben.

Kormoran trocknet Gefieder (Foto: W. Brüsehaber, flickr)

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